Die KfW fördert mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Für den Einbruchschutz gelten gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle weiteren förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro liegen, wird ein Zuschuss von 10 % gewährt. Diese gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Förderung der KfW-Bank finden Sie auf der KfW-Website.
Über das KfW-Zuschussportal können Sie Ihren Förderantrag in wenigen Schritten online beantragen. Über die sichere Anmeldung ohne weitere Wartezeit erhalten Sie sofort einen Bescheid.