Garantiebedinungen der MyDoor GmbH

Garantiebedingungen

I. Gültigkeit

1. Die Firma MyDoor Schaumburg GmbH (nachfolgend "MyDoor") garantiert dem Kunden (nachfolgend "Kunde") nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Kunden gelieferte Produkt von MyDoor (nachfolgend "Produkt") frei von Material- oder Verarbeitungsmängeln ist.

2. Die Garantiezeit beträgt

a) 5 Jahre ab Kaufdatum auf die Antriebstechnik, den Motor und die Motorsteuerung;
b) 10 Jahre ab Kaufdatum auf alle Sektionaltore
c) 7 Jahre und 6 Monate ab Kaufdatum auf Funk, Schranken, Federn, Drahtseile, Laufrollen, Scharniere und Umlenkrollen bei maximal fünf Torbetätigungen (d.h. öffnen/schließen) pro Tag.
d) 6 Monate ab Einbau auf Ersatzteile, wobei mindestens die Garantiezeit für das ersetzte Teil gilt.

II. Garantiebedingungen

1. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht, wenn Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen an dem Produkt auf folgende Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind:

a) unsachgemäßer Transport oder Lagerung;
b) unsachgemäßer Einbau oder Anschluss;
c) unsachgemäße Inbetriebnahme;
d) unterlassene oder unsachgemäße Pflege oder Wartung;
e) von den Vorgaben von MyDoor (gemäß Instruktionen und Benutzerhandbuch) abweichender Gebrauch oder sonstiger unsachgemäßer Gebrauch;
f) nicht rechtzeitig erfolgte oder unsachgemäße Schutzanstriche;
g) fahrlässige oder mutwillige Beschädigung oder Zerstörung;
h) äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser und extreme Umweltbedingungen oder bei Einbausituationen in Meeresnähe, ebenso wie Einbausituationen mit erhöhtem Potential von aggressiver Atmosphäre. Zum Beispiel Düngemittelhallen, Kläranlagen, Chemiefirmen, Landwirtschaftliche Nutztierhaltung (Ammoniak) usw.;
i) Einsatz von nicht durch MyDoor autorisiertes Zubehör;
j) Reparatur von nicht durch MyDoor autorisierte Dritte, es sei denn, die Reparatur durch Dritte wurde durch einen Mangel erforderlich, den MyDoor nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben oder entsprechend dieser Garantie behoben hat und MyDoor hierzu verpflichtet gewesen wäre.

2. Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf

a) Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Leuchtmittel, Betriebsstoffe und weitere in der Bedienungsanleitung definierte Verschleißteile);
b) Produkte mit entfernter oder unkenntlich gemachter Fabrikationsnummer;
c) Produkte, die der Kunde auf einem anderen als dem von MyDoor vorgegebenen Vertriebsweg erworben hat;
d) Grundierungen und sonstigen Oberflächenschutz;
e) nachträglich eingebaute Teile fremder Hersteller und
f) Schäden an anderen Gegenständen als den Produkten.

III. Garantieleistungen

1. Im Garantiefall wird MyDoor nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten den Mangel durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben. Sollte MyDoor ein Produkt oder ein Produktteil austauschen, wird der Kunde, das ersetzte Produkt oder ein Produktteil auf Verlangen an MyDoor herauszugeben und übereignen.

2. Kosten für Ein- und Ausbau durch Dritte übernimmt MyDoor gemäß diesen Garantiebedingungen nicht, es sei denn, MyDoor ist mit der Garantieleistung in Verzug.

3. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzen sie eine neue Garantiezeit in Lauf.

IV. Geltendmachung des Garantiefalls

1. Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass der Kunde Mängel, die durch die Garantie behoben werden sollen, innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Mangels gegenüber MyDoor anzeigt.

2. Die Anzeige muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. MyDoor kann ein dafür vorgesehenes Formblatt einfordern, wobei MyDoor dem Kunden das Formblatt in diesem Fall zur Verfügung stellen wird. Die Anzeige ist zu richten an
MyDoor Schaumburg GmbH, Röcker Str. 19, 31675 Bückeburg/Röcke, Tel.: +49 5722 9063 535, mail@mydoor-schaumburg.de

MyDoor nimmt nach der Anzeige innerhalb einer angemessenen Frist eine Fehleranalyse durch und gibt Instruktionen zur Schadensregulierung vor.

V. Verjährung

Ansprüche aus der Garantie für Mängel der Produkte, die während der Garantiezeit aufgetreten sind, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

VI. Sonstiges

1. Werden vermeintliche Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch MyDoor oder den zuständigen Kundendienst heraus, dass kein Mangel vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist MyDoor berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe der aufgewendeten Stunden und Reisekosten zur Prüfung der Mangelhaftigkeit des Produkts zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.

2. Die sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jewei-ligen Verkäufer des Produkts werden durch diese Garantie nicht berührt. Der Kunde kann insbesondere die etwaigen Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen geltend machen und zwar unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob er die Garantie in Anspruch nimmt oder nicht.

VII. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

1. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen der Sitz von MyDoor.

Service
Wir Beraten Sie
Bei MyDoor Schaumburg werden Sie freundlich und völlig unverbindlich beraten.
Detlef Beermann, MyDoor Schmidt
Fachberater Detlef Beermann